Ärzte, die in mehreren Ländern tätig sind oder ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, stehen vor der Frage, wie ihre deutschen Altersvorsorgeprodukte im Ausland besteuert werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rentenzahlungen aus deutschen Versorgungswerken werden nach dem jeweiligen DBA entweder in Deutschland oder im Wohnsitzland besteuert
- Rürup-Renten und private Rentenversicherungen unterliegen bei Wohnsitz im Ausland teils der deutschen Quellensteuer, teils der ausländischen Einkommensteuer
- Ein Umzug ins Ausland sollte frühzeitig mit einem Steuerberater geplant werden, um unangenehme Überraschungen bei der Rentenbesteuerung zu vermeiden
Ausführliche Antwort
Deutschland hat mit über 90 Ländern DBAs abgeschlossen, die regeln, welches Land das Recht zur Besteuerung von Renteneinkünften hat. Das Besteuerungsrecht liegt je nach DBA-Modell beim Quellenstaat (Deutschland) oder beim Wohnsitzstaat. Bei einem Arzt, der nach Österreich zieht und eine Versorgungswerksrente erhält, besteuert in der Regel Österreich die Rente, weil Deutschland das Besteuerungsrecht nach dem DBA-AT an den Wohnsitzstaat überträgt.
Rürup-Renten sind nach dem DBA oft komplizierter, da sie als "andere Renten" behandelt werden. Ohne sorgfältige Planung kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen: Deutschland erhebt Quellensteuer, das Ausland will ebenfalls besteuern. Ein in Deutschland ansässiger Steuerberater mit Auslandsspezialisierung ist hier unerlässlich. Die Auszahlung von Kapitallebensversicherungen wird ebenfalls DBA-spezifisch behandelt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Wer als Arzt plant, den Ruhestand im Ausland zu verbringen, sollte seine Versicherungsverträge und Rentenansprüche frühzeitig auf internationale Kompatibilität prüfen. Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Übergabe bestehender Verträge und empfiehlt bei Bedarf spezialisierte Steuerberater für Auslandsfragen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Doppelbesteuerungsabkommen
- BaFin – Rentenversicherungen im internationalen Kontext
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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