Grenzgänger-Ärzte, die im Ausland arbeiten und in Deutschland wohnen oder umgekehrt, unterliegen je nach Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Recht besonderen Sozialversicherungsregeln.

Hintergrund

Nach EU-Verordnung 883/2004 gilt grundsätzlich das Sozialversicherungsrecht des Arbeitslandes. Grenzgänger, die täglich oder wöchentlich in ihr Wohnland zurückkehren, können besondere Regelungen in Anspruch nehmen. Das Versorgungswerk-Beitragsrecht richtet sich nach dem Tätigkeitsort in Deutschland. Bei ausschließlicher Tätigkeit im Ausland besteht möglicherweise keine Versorgungswerkspflicht. Private Altersvorsorge kann länderübergreifend genutzt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Klären Sie Ihren Sozialversicherungsstatus als Grenzgänger mit Ihrem Versorgungswerk und gegebenenfalls der deutschen Rentenversicherung. Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Versicherungsverträge grenzüberschreitend gelten. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungslösungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten und hilft Ihnen, Absicherungslücken zu schließen. Ziehen Sie einen spezialisierten Steuerberater für die Steuerpflicht hinzu.

Quellen

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