Ärzte aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten, müssen sich nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit beim zuständigen Landesversorgungswerk anmelden. Ausländische Rentenanwartschaften können parallel bestehen bleiben.

Hintergrund

Mit der Beantragung der deutschen Approbation und Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit entsteht Versorgungswerkspflicht. Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss aktiv beantragt werden. Für EU-Bürger gelten Sozialversicherungsabkommen, die eine Anrechnung von Beitragszeiten aus dem Heimatland ermöglichen. Ärzte aus Drittstaaten müssen ihre Altersvorsorge vollständig in Deutschland aufbauen. Zusätzlich ist eine Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.

Praktische Hinweise für Ärzte

Melden Sie sich unmittelbar nach Arbeitsbeginn beim zuständigen Versorgungswerk an und stellen Sie den Befreiungsantrag bei der DRV. Ärzteversichert bietet spezialisierte Beratung für internationale Ärzte in Deutschland und hilft beim Aufbau eines vollständigen Versicherungsschutzes. Klären Sie auch die Krankenversicherungspflicht und die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →