Betriebliche Altersversorgung (bAV) wird im Ruhestand als lebenslange Monatsrente oder als einmalige Kapitalauszahlung ausgezahlt. Ärzte müssen dabei Steuern und Krankenversicherungsbeiträge auf die Leistungen einplanen.
Hintergrund
Betriebsrentner zahlen auf ihre bAV-Leistungen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Betriebsrenten sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Bei einer Kapitalauszahlung kann die Fünftelregelung steuerliche Vorteile bringen. Ab einem Freibetrag von rund 176 Euro monatlich (2024) fallen auf den übersteigenden Betrag volle KV-Beiträge an. Die genauen Auszahlungskonditionen richten sich nach dem gewählten bAV-Durchführungsweg.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie die bAV-Leistungen in Ihre Gesamtrentenplanung ein und berücksichtigen Sie Abgaben auf die Auszahlung. Prüfen Sie, ob eine Kapitalauszahlung oder eine Rentenoption steuerlich vorteilhafter ist. Ärzteversichert berät Sie zur Optimierung Ihrer gesamten Alterseinkünfte und hilft bei der Koordination von Versorgungswerk, bAV und privater Vorsorge. Wenden Sie sich frühzeitig vor Rentenbeginn an uns für eine individuelle Analyse.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Betriebliche Altersversorgung
- GDV: Betriebliche Altersvorsorge
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