Assistenzärzte können bereits ab dem ersten Arbeitstag Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung nutzen. Viele Krankenhäuser bieten Rahmenverträge zur bAV an, die automatisch angeboten werden.

Hintergrund

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nach einer Wartezeit von drei Monaten. Bei vielen Krankenhäusern bestehen Tarifverträge, die zusätzliche Arbeitgeberbeiträge vorsehen. Die Einzahlungen sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Assistenzärzte sollten die bAV als Ergänzung zum Versorgungswerk betrachten. Bei häufigem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragbarkeit der bAV-Anwartschaften zu prüfen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Fragen Sie Ihren Krankenhausarbeitgeber aktiv nach bAV-Angeboten und Arbeitgeberzuschüssen. Schließen Sie ergänzend eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ärzteversichert berät Assistenzärzte zu einem vollständigen Absicherungspaket aus Versorgungswerk, bAV und privatem Versicherungsschutz. Starten Sie früh, damit der Zinseszinseffekt für Sie arbeitet.

Quellen

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