Medizinstudenten haben als Studenten noch keinen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, da diese an ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geknüpft ist. Dennoch ist frühzeitige Vorsorgeplanung sinnvoll.
Hintergrund
Die bAV setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Im Studium können Werkstudenten unter Umständen eine bAV abschließen, dies ist jedoch selten praktisch. Private Rentenversicherungen, Rürup-Renten oder ETF-Sparpläne sind im Studium die verfügbaren Vorsorgeinstrumente. Der wichtigste Vorsorgeschritt im Studium ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu günstigen Konditionen. Nach Berufsstart beginnt die Versorgungswerkspflicht und es öffnet sich der Zugang zur bAV.
Praktische Hinweise für Ärzte
Nutzen Sie die Studienzeit für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Planen Sie nach dem Berufseinstieg, Entgeltumwandlung in die bAV zu nutzen. Ärzteversichert berät Medizinstudenten zu verfügbaren Vorsorgelösungen und begleitet Sie vom Studium in das Berufsleben. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, um keine Vorsorgelücken entstehen zu lassen.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Betriebliche Altersversorgung
- Bundesärztekammer: Informationen für Medizinstudenten
- GDV: Private Altersvorsorge
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