Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für PJ-Studenten in der Regel noch kein relevantes Thema, da das Praktische Jahr als Ausbildungsabschnitt gilt und die zugehörige Aufwandsentschädigung keine reguläre Arbeitnehmervergütung darstellt. Dennoch gibt es wichtige Grundlagen, die PJ-Studenten kennen sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • PJ-Studenten sind keine regulären Arbeitnehmer und haben keinen gesetzlichen Anspruch auf bAV
  • Die PJ-Aufwandsentschädigung ist sozialversicherungsfrei und damit nicht bAV-fähig
  • Sinnvoller ist im PJ der frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Ausführliche Antwort

Das Praktische Jahr ist nach dem Hochschulrahmengesetz ein Pflichtbestandteil des Medizinstudiums und wird nicht als Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialgesetzbuchs gewertet. Die Aufwandsentschädigung, die je nach Klinik zwischen 600 und 1.200 Euro monatlich beträgt, ist daher sozialversicherungsfrei und unterliegt keiner Lohnsteuer. Da keine Sozialversicherungspflicht besteht, eröffnet das PJ auch keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine bAV.

Ein verwandtes Thema, das für PJ-Studenten jedoch sehr relevant ist: der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im PJ sind die meisten Studierenden noch jung und gesund, was zu sehr günstigen Beiträgen führt. Eine BU-Rente von 2.500 Euro monatlich kostet im Alter von 25 Jahren oft nur 60 bis 90 Euro Monatsbeitrag, während derselbe Schutz mit 35 Jahren 150 Euro und mehr kosten kann.

PJ-Studenten sollten auch prüfen, ob sie während des PJ freiwillig in ein Versorgungswerk eintreten können, was manche Ärztekammern bereits für Medizinstudierende im letzten Studienjahr ermöglichen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

PJ-Studenten nutzen die Phase vor Berufsantritt ideal, um günstige Absicherungsverträge abzuschließen. Ärzteversichert bietet spezielle Einsteigertarife für Medizinstudierende und PJ-Studenten an, die eine kostengünstige Absicherung ab dem ersten Tag ermöglichen.

Quellen und weiterführende Informationen

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