Assistenzärzte, die für Fortbildungen, Kongresse oder Hospitationen reisen, haben Anspruch auf Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber. Die konkreten Regelungen finden sich im Tarifvertrag und der klinikinternen Reisekostenrichtlinie.
Hintergrund
Dienstreisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand. Der Marburger Bund-Tarifvertrag enthält Regelungen zur Reisekostenerstattung für Klinikärzte. Nicht erstattete Kosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fortbildungsreisen gelten als Dienstreisen, wenn sie im dienstlichen Interesse liegen und der Arbeitgeber zustimmt. Eine rechtzeitige Genehmigung der Dienstreise durch den Vorgesetzten ist für die Erstattung wichtig.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beantragen Sie Dienstreisen rechtzeitig und dokumentieren Sie alle Ausgaben mit Belegen. Prüfen Sie Ihre Erstattungsansprüche im Tarifvertrag. Ärzteversichert informiert Sie über einen umfassenden Versicherungsschutz, der auch Dienstreiseunfälle abdeckt. Klären Sie, ob der Arbeitgeber eine Dienstreiseunfallversicherung für Sie abgeschlossen hat.
Quellen
- Marburger Bund: Tarifvertrag für Ärzte
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Reisekostenregeln
- Bundesärztekammer: Fortbildung und Dienstreisen
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