Chefärzte können Dienstreisen für Kongresse, Fortbildungen und Konsiliartätigkeiten steuerlich und gegenüber dem Arbeitgeber abrechnen. Die genauen Regelungen hängen vom Chefarztvertrag und den steuerrechtlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand sind steuerlich absetzbar (§ 9 EStG)
  • Verpflegungspauschalen betragen ab 2024 für mehrtägige Reisen 28 Euro (An- und Abreisetag 14 Euro)
  • Arbeitgebererstattungen bis zur steuerfreien Höchstgrenze sind lohnsteuerfrei

Ausführliche Antwort

Chefärzte sind häufig auf Kongressen, in Fachgesellschaften oder als Referenten tätig. Die Abrechnung dieser Reisen folgt den allgemeinen steuerrechtlichen Regeln für Dienstreisen. Reisekosten des Arbeitnehmers sind nach § 9 EStG als Werbungskosten absetzbar, wenn die Reise beruflich veranlasst ist. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten, sind diese bis zu den gesetzlichen Pauschalen lohnsteuerfrei.

Die Pauschalen 2024: Für Übernachtungen ohne Beleg kann eine Pauschale von 20 Euro geltend gemacht werden, mit Beleg die tatsächlichen Kosten. Für Verpflegung gilt: 14 Euro für Reisen über 8 Stunden, 28 Euro für mehrtägige Reisen (Ab- und Anreisetag 14 Euro). Diese Pauschalen gelten unabhängig von Branche und Position.

Chefärzte, die einen Privatwagen für Dienstreisen nutzen, können 0,30 Euro pro Kilometer steuerlich geltend machen (oder 0,38 Euro ab dem 21. km). Die Nutzung eines Dienstwagens wird pauschal mit 1 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuert, es sei denn, ein Fahrtenbuch wird geführt.

Wichtig: Kongresse im Ausland, die kombiniert Fachinhalt und Erholung bieten, müssen anteilig aufgeteilt werden. Der beruflich veranlasste Teil ist absetzbar, der private nicht.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Chefärzte mit Liquidationsrecht sollten sicherstellen, dass ihre Dienstreisen vom Arbeitgeber separat von der Liquidationstätigkeit abgerechnet werden, um Interessenkonflikte und steuerliche Vermischungen zu vermeiden. Ärzteversichert berät Chefärzte zu Dienstwagen und Reisekostenabrechnung im Kontext der Gesamtvergütungsstruktur.

Quellen und weiterführende Informationen

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