Niedergelassene Ärzte können Reisekosten für berufliche Fahrten und Fortbildungen als Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies senkt den zu versteuernden Praxisgewinn.
Hintergrund
Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Fahrtkosten (0,30 Euro je Kilometer oder tatsächliche Kosten), Übernachtungskosten, Tagungsgebühren und Verpflegungsmehraufwand nach Pauschalen. Hausbesuche bei Patienten sind beruflich bedingte Fahrten und absetzbar. Fahrten zwischen Wohnung und Praxis unterliegen der Entfernungspauschale. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch wird vom Finanzamt anerkannt. Bei gemischten Fahrten (privat und beruflich) ist der berufliche Anteil zu dokumentieren.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie ein Fahrtenbuch oder nutzen Sie eine digitale Lösung zur Erfassung beruflicher Fahrten. Lassen Sie Ihre Reisekostenabrechnung von einem Steuerberater prüfen. Ärzteversichert berät Sie zu einem umfassenden Absicherungspaket für Ihre Praxis, das auch Risiken auf Dienstreisen abdeckt. Denken Sie an eine Dienstreiseunfallversicherung für sich und Ihre Praxismitarbeiter.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Reisekosten als Betriebsausgaben
- KBV: Steuerrecht für Vertragsärzte
- Bundesärztekammer: Praxisführung
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