PJ-Studenten, die für ihr Praktisches Jahr an einen anderen Ort wechseln, haben in der Regel keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Universität. Die Kosten können jedoch steuerlich als Ausbildungskosten oder doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden.

Hintergrund

Das Praktische Jahr wird an Lehrkrankenhäusern absolviert, die sich vom Wohnort entfernt befinden können. Fahrtkosten und Unterkunftskosten am PJ-Ort sind steuerlich als Ausbildungskosten absetzbar. Bei einer zweiten Unterkunft am PJ-Ort kann doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Verpflegungsmehraufwand ist nach Pauschalen absetzbar. Die steuerliche Anerkennung richtet sich nach dem Urteil des Finanzamts über den Ausbildungscharakter.

Praktische Hinweise für Ärzte

Dokumentieren Sie alle Fahrt- und Unterkunftskosten während des PJ sorgfältig. Reichen Sie Ihre Steuererklärung mit einem Steuerberater ein, der sich mit Ausbildungskosten auskennt. Ärzteversichert berät PJ-Studenten zu frühzeitigen Versicherungslösungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nutzen Sie das PJ auch für den Aufbau beruflicher Netzwerke und informieren Sie sich über Versicherungsschutz nach dem Studium.

Quellen

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