Die Ermächtigung erlaubt Krankenhausärzten, ambulant im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätig zu sein. Für Anästhesisten ist eine Ermächtigung relevant, wenn sie schmerztherapeutische Leistungen ambulant abrechnen möchten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Ermächtigung nach § 116 SGB V erlaubt Krankenhausärzten die ambulante Behandlung von GKV-Patienten
- Für Anästhesisten ist sie typischerweise für spezielle Schmerztherapie oder Pain-Clinics relevant
- Die Ermächtigung wird vom zuständigen Zulassungsausschuss der KV erteilt und ist zeitlich begrenzt
Ausführliche Antwort
Nach § 116 SGB V können Ärzte an zugelassenen Krankenhäusern ermächtigt werden, ambulante Leistungen zu erbringen, wenn ein Bedarf besteht, der durch niedergelassene Vertragsärzte nicht ausreichend gedeckt wird. Für Anästhesisten kommt dies vor allem bei der spezialisierten Schmerztherapie in Frage: multimodale Schmerzkonzepte, Behandlung chronischer Schmerzsyndrome oder Interventionen wie Nervenblockaden können unter Ermächtigung ambulant abgerechnet werden.
Die Ermächtigung wird durch den Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Versorgungsbedarf. Anästhesisten mit Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie haben gute Chancen auf Ermächtigung, da Schmerztherapeuten in vielen Regionen Mangelware sind.
Die Ermächtigung gilt für einen festgelegten Leistungsumfang und wird meist auf drei bis fünf Jahre befristet, mit Verlängerungsmöglichkeit. Die Abrechnung erfolgt über die KV nach EBM.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Anästhesisten, die eine Ermächtigung anstreben, sollten frühzeitig die zuständige KV kontaktieren und einen Bedarfsnachweis vorbereiten. Ärzteversichert klärt auf Anfrage, welche Versicherungsanpassungen bei einer ermächtigten Tätigkeit notwendig werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 116 SGB V – Ermächtigung von Krankenhausärzten – Gesetze im Internet
- KBV – Zulassung und Ermächtigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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