Dermatologen in Krankenhäusern können sich für die ambulante GKV-Behandlung ermächtigen lassen, wenn ein Versorgungsbedarf für spezielle dermatologische Leistungen besteht, den niedergelassene Hautärzte nicht decken können.

Hintergrund

Spezielle dermatologische Leistungen wie allergologische Diagnostik, Fototherapie oder dermatoonkologische Nachsorge kommen für Ermächtigungen besonders in Betracht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen den Versorgungsbedarf im jeweiligen Planungsbereich. Ermächtigte Dermatologen rechnen ihre Leistungen über die KV ab. Neben der Ermächtigung gibt es die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) als weiteres Modell. Die Berufshaftpflicht muss auch ambulante ermächtigte Leistungen umfassen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Beantragen Sie die Ermächtigung bei der zuständigen KV und dokumentieren Sie den Versorgungsbedarf. Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht die ermächtigten Leistungen abdeckt. Ärzteversichert berät Sie zu optimalen Versicherungslösungen für Dermatologen in Klinik und Praxis. Wenden Sie sich an uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Schutz.

Quellen

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