Kinderärzte in Kliniken können eine Ermächtigung zur ambulanten Behandlung von GKV-Patienten erhalten, besonders für spezialisierte pädiatrische Leistungen wie Neuropädiatrie, pädiatrische Onkologie oder Neonatologie-Nachsorge.
Hintergrund
In der Pädiatrie bestehen häufig Versorgungslücken bei hochspezialisierten Leistungen, die die Grundlage für eine Ermächtigung bilden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen den Bedarf im Einzugsbereich des Krankenhauses. Ermächtigte Kinderärzte rechnen über die KV ab. Neben der klassischen Ermächtigung ermöglicht die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) multidisziplinäre Betreuung schwerkranker Kinder. Die Berufshaftpflicht muss auch ermächtigte Leistungen umfassen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Wenden Sie sich an die zuständige KV für Information über Ermächtigungsmöglichkeiten in Ihrer pädiatrischen Spezialisierung. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz für ambulante Tätigkeiten. Ärzteversichert berät Sie zu optimalen Versicherungslösungen für spezialisierte Kinderärzte. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Analyse Ihres Versicherungsbedarfs.
Quellen
- KBV: Ermächtigung und ambulante Versorgung
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
- Bundesärztekammer: Ambulante Pädiatrie
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