Neurologen in Krankenhäusern können eine Ermächtigung zur ambulanten GKV-Behandlung beantragen, insbesondere wenn spezialisierte neurologische Leistungen wie Multiple-Sklerose-Therapie oder Parkinson-Behandlung nicht ausreichend ambulant verfügbar sind.

Hintergrund

In der Neurologie gibt es erhebliche regionale Versorgungsunterschiede, die Ermächtigungen begründen können. Der Zulassungsausschuss prüft, ob niedergelassene Neurologen die Versorgung vollständig abdecken können. Ermächtigte Neurologen rechnen ihre Leistungen über die KV ab und unterliegen den KV-Abrechnungsregeln. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist eine Alternative für komplexe neurologische Erkrankungen. Eine adäquate Berufshaftpflicht ist Pflicht.

Praktische Hinweise für Ärzte

Stellen Sie den Ermächtigungsantrag bei der zuständigen KV und begründen Sie den Versorgungsbedarf. Prüfen Sie Ihren Berufshaftpflichtschutz für ambulante neurologische Leistungen. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes für Ihre neurologische Tätigkeit. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf.

Quellen

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