Nuklearmedizinische Leistungen wie PET-CT, Schilddrüsen-Szintigraphie oder Radioiodtherapie erfordern spezielle Geräte und Genehmigungen. Krankenhausnuklearmediziner können sich für die ambulante GKV-Versorgung ermächtigen lassen.
Hintergrund
Die hohen Investitionskosten für nuklearmedizinische Geräte führen dazu, dass viele Leistungen nur an Krankenhäusern verfügbar sind. Die Ermächtigung ermöglicht Kliniknuklearmedizinern, diese Leistungen ambulant an GKV-Patienten zu erbringen. Strahlenschutzgenehmigungen nach Strahlenschutzverordnung sind zusätzlich zur Ermächtigung erforderlich. Der Zulassungsausschuss prüft den Versorgungsbedarf. Ermächtigte Nuklearmediziner rechnen über die KV ab.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie den Ermächtigungsantrag gemeinsam mit dem Nachweis der erforderlichen Strahlenschutzgenehmigungen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz für nuklearmedizinische Tätigkeiten. Ärzteversichert berät Sie zu spezialisierten Versicherungslösungen für Nuklearmediziner in Klinik und ermächtigter Praxis. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Quellen
- KBV: Ermächtigung nach § 116 SGB V
- Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)
- Bundesärztekammer: Strahlenschutz und Nuklearmedizin
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