Onkologen in Krankenhäusern können eine Ermächtigung zur ambulanten GKV-Behandlung erhalten, um Krebspatienten nach Krankenhausaufenthalt oder bei laufender Therapie ambulant weiterzubehandeln. Alternativ steht die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) zur Verfügung.
Hintergrund
Die onkologische Nachsorge und ambulante Chemotherapie sind häufige Indikationen für Ermächtigungen. Die ASV nach § 116b SGB V bietet eine weitere Möglichkeit zur ambulanten Versorgung schwer kranker Krebspatienten durch Krankenhausspezialisten. Ermächtigte Onkologen rechnen über die KV ab. Besondere Qualifikationsanforderungen müssen nachgewiesen werden. Die Berufshaftpflicht muss die onkologische Tätigkeit vollständig abdecken.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie, ob eine klassische Ermächtigung oder die ASV für Ihre onkologische Tätigkeit besser geeignet ist. Wenden Sie sich an die zuständige KV für die Antragstellung. Ärzteversichert berät Sie zum notwendigen Berufshaftpflichtschutz für ermächtigte onkologische Leistungen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Versicherungsanalyse.
Quellen
- KBV: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
- Deutsche Krebsgesellschaft
- Bundesärztekammer: Onkologie und Palliativmedizin
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