Orthopäden in Krankenhäusern können eine Ermächtigung zur ambulanten GKV-Behandlung beantragen, insbesondere für spezialisierte Leistungen wie Rheumaorthopädie, Tumororthopädie oder komplexe Wirbelsäulenchirurgie.

Hintergrund

Die Ermächtigung setzt einen nachgewiesenen Versorgungsbedarf voraus. Bei orthopädischen Subspezialitäten, die niedergelassene Orthopäden nicht ausreichend abdecken, sind Ermächtigungen möglich. Der Zulassungsausschuss der KV entscheidet über den Antrag. Ermächtigte Orthopäden unterliegen den gleichen Abrechnungsregeln wie niedergelassene Kollegen. Die spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b ist für komplexe Erkrankungen eine Alternative.

Praktische Hinweise für Ärzte

Dokumentieren Sie bei der Antragstellung klar, welche spezialisierten Leistungen Sie anbieten und warum ein Versorgungsbedarf besteht. Prüfen Sie Ihren Berufshaftpflichtschutz für ambulante Leistungen. Ärzteversichert berät Sie zu optimalen Versicherungslösungen für Orthopäden in Klinik und Praxis. Sprechen Sie uns an für eine individuelle Beratung.

Quellen

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