Die Ermächtigung für Palliativmediziner erlaubt angestellten Ärzten in Krankenhäusern oder spezialisierten Einrichtungen, auch ambulant für GKV-Patienten tätig zu sein, ohne eine eigene Niederlassung zu besitzen. Für die ambulante Palliativversorgung (SAPV) gelten besondere Regeln.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) wird nach § 37b SGB V abgerechnet und erfordert eine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse
- Palliativmediziner benötigen für die ambulante Tätigkeit entweder eine KV-Zulassung oder eine Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss
- Die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist Voraussetzung und wird über die Ärztekammer verliehen
Ausführliche Antwort
Die Ermächtigung nach § 116 SGB V erlaubt Krankenhausärzten, ambulante Leistungen zu erbringen, wenn im betreffenden Gebiet ein entsprechender Versorgungsbedarf besteht und dieser durch niedergelassene Ärzte nicht ausreichend gedeckt werden kann. Für Palliativmedizin ist diese Regelung besonders relevant, da viele Palliativmediziner im stationären Bereich tätig sind und gleichzeitig ambulante Patienten betreuen möchten.
Das Antragsverfahren läuft über den Zulassungsausschuss der KV. Voraussetzungen sind die Facharztanerkennung und die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, der Nachweis der Notwendigkeit einer Ermächtigung sowie eine entsprechende institutionelle Anbindung. Die Ermächtigung wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Worauf Palliativmediziner bei der Ermächtigung besonders achten sollten
Wer ambulante Palliativversorgung als Ermächtigter erbringt, benötigt eine eigene Berufshaftpflicht für den ambulanten Bereich. Die stationäre Versicherung des Krankenhauses deckt ambulante Leistungen außerhalb des Hauses oft nicht ab. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz vor Aufnahme der ambulanten Tätigkeit ausdrücklich zu klären.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Ermächtigung und Zulassung
- GKV-Spitzenverband – SAPV nach § 37b SGB V
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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