Rechtsmediziner sind überwiegend in staatlichen Instituten für Rechtsmedizin oder an Universitäten tätig und führen Obduktionen, Spurenanalysen und Gutachten durch. Eine KV-Zulassung oder klassische Ermächtigung ist für diese Tätigkeit nicht erforderlich.

Hintergrund

Rechtsmedizinische Leistungen werden in der Regel durch Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Versicherungen beauftragt und über diese abgerechnet. Eine Kassenzulassung ist für forensische Tätigkeiten nicht relevant. Rechtsmediziner mit klinischer Zusatztätigkeit, etwa als Konsilarius, können in Einzelfällen eine Ermächtigung benötigen. Die Berufshaftpflicht muss auf rechtsmedizinische Gutachtertätigkeiten ausgerichtet sein. Ärztliche Weiterbildungen in Rechtsmedizin werden durch die Bundesärztekammer geregelt.

Praktische Hinweise für Ärzte

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Quellen

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