Urologen in Krankenhäusern können eine Ermächtigung zur ambulanten GKV-Behandlung beantragen, besonders für spezielle urologische Eingriffe oder die Nachsorge nach Krebstherapie, die in der ambulanten Versorgung nicht ausreichend verfügbar sind.

Hintergrund

Spezialisierte urologische Leistungen wie uro-onkologische Nachsorge, spezielle Inkontinenztherapie oder rekonstruktive Urologie kommen für Ermächtigungen in Betracht. Der Zulassungsausschuss der KV prüft den lokalen Versorgungsbedarf. Die ASV nach § 116b ist für urologisch-onkologische Erkrankungen eine Alternative. Ermächtigte Urologen rechnen über die KV ab und unterliegen KV-Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Berufshaftpflicht muss ambulante Leistungen abdecken.

Praktische Hinweise für Ärzte

Begründen Sie Ihren Ermächtigungsantrag mit konkreten Versorgungslücken in Ihrer Region. Prüfen Sie, ob ASV oder klassische Ermächtigung besser geeignet ist. Ärzteversichert berät Sie zu optimalen Versicherungslösungen für Urologen. Wenden Sie sich an uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Versicherungsschutz.

Quellen

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