Chirurgen, die sich in bestimmten Lebenssituationen befinden, etwa bei Elternzeit, längerer Krankheit, geringem Einkommen oder im Ruhestand, können eine Ermäßigung der Ärztekammerbeiträge beantragen.
Hintergrund
Die Ärztekammerbeiträge werden auf Basis des ärztlichen Einkommens berechnet. Bei deutlich reduziertem oder ausgebliebenem Einkommen ermöglichen die meisten Landesärztekammern eine Beitragsermäßigung oder -befreiung. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer unter Vorlage von Einkommensnachweisen. Elternzeitbefreiungen und Befreiungen für Ärzte im Ruhestand sind häufige Sonderfälle. Die genauen Regelungen sind in der Beitragsordnung der jeweiligen Kammer geregelt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie den Antrag auf Beitragsermäßigung rechtzeitig und reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesärztekammer über die geltende Beitragsordnung. Ärzteversichert hilft Ihnen, Ihren Versicherungsschutz in Phasen mit reduziertem Einkommen optimal anzupassen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Versicherungen überprüfen möchten.
Quellen
- Bundesärztekammer: Beitragsordnungen der Landesärztekammern
- KBV: Ärztekammermitgliedschaft
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
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