Fachärzte, deren Einkommen sich aufgrund besonderer Lebensumstände reduziert hat, können bei ihrer Landesärztekammer eine Beitragsermäßigung oder -befreiung beantragen.

Hintergrund

Die Ärztekammerbeiträge werden nach Einkommensklassen gestaffelt. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, Elternzeit, längerer Krankheit oder deutlichem Einkommensrückgang können Ermäßigungen gewährt werden. Fachärzte, die ihre Tätigkeit ruhen lassen oder ins Ausland wechseln, können ebenfalls Anspruch auf Ermäßigung haben. Die Antragstellung erfordert aktuelle Einkommensnachweise. Die Regelungen variieren zwischen den Landesärztekammern.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich bei Ihrer Landesärztekammer über die aktuell geltende Beitragsordnung und die Voraussetzungen für Ermäßigungen. Reichen Sie Anträge rechtzeitig ein. Ärzteversichert berät Sie zu Ihrem Versicherungsschutz in Phasen mit veränderten Einkommensverhältnissen. Klären Sie auch, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in schwierigen Phasen ausreichend ist.

Quellen

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