Medizinstudenten sind noch keine Ärztekammermitglieder. Die Pflichtmitgliedschaft beginnt mit der Approbation. Berufseinsteiger zahlen in den ersten Berufsjahren häufig reduzierte Kammerbeiträge.
Hintergrund
Die Ärztekammermitgliedschaft ist mit der Approbation verpflichtend. Viele Landesärztekammern bieten für Assistenzärzte in den ersten Berufsjahren ermäßigte Beiträge an. Im Studium können Studierende der Humanmedizin oft als assoziierte Mitglieder beitreten, jedoch ohne Stimmrecht. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem ärztlichen Einkommen. Bei sehr geringem Einstiegseinkommen kann ein Mindestbeitrag gelten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Melden Sie sich nach Approbation und Beginn der ärztlichen Tätigkeit umgehend bei der Landesärztekammer an. Fragen Sie aktiv nach Beitragsermäßigungen für Berufseinsteiger. Ärzteversichert berät Berufseinsteiger zu einem vollständigen Absicherungspaket für den Karrierestart. Schließen Sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, bevor Ihr Einkommen steigt.
Quellen
- Bundesärztekammer: Mitgliedschaft in der Ärztekammer
- Marburger Bund: Informationen für junge Ärzte
- KBV: Berufseinstieg als Arzt
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