Niedergelassene Ärzte zahlen ihren Ärztekammerbeitrag auf Basis des ärztlichen Einkommens aus der Praxis. In Niederlassungsphasen mit geringem Einkommen oder bei Praxisruhe können Ermäßigungen möglich sein.

Hintergrund

Die Beitragsbemessung erfolgt auf Grundlage der Einkommensteuererklärung des Vorjahres. In der Aufbauphase nach Praxisgründung, bei Erkrankung oder vorübergehender Praxisruhe können Ermäßigungen beantragt werden. Die Landesärztekammern haben eigene Beitragsordnungen. Kammerbeiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Ärzte, die ihren Praxisanteil reduzieren oder in Teilzeit arbeiten, können ebenfalls ermäßigte Beiträge erhalten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Überprüfen Sie jährlich, ob Ihre Kammerbeiträge korrekt berechnet werden und ob Ermäßigungen möglich sind. Stellen Sie Anträge bei veränderten Einkommensverhältnissen zeitnah. Ärzteversichert berät Sie zu einem umfassenden Versicherungs- und Absicherungskonzept für Ihre Praxis. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Quellen

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