Oberärzte zahlen Ärztekammerbeiträge auf Basis ihres Klinikgehalts. Bei signifikantem Einkommensrückgang durch Elternzeit, längere Erkrankung oder Teilzeittätigkeit können ermäßigte Beiträge beantragt werden.
Hintergrund
Der Ärztekammerbeitrag wird nach dem ärztlichen Einkommen des Vorjahres berechnet. Bei Elternzeit oder unbezahltem Urlaub fällt das Einkommen weg, was zu einem Ermäßigungsanspruch führt. Der Antrag muss bei der zuständigen Landesärztekammer gestellt werden. Während der Elternzeit kann zudem eine Beitragsbefreiung möglich sein. Die genauen Regeln sind in der Beitragsordnung der jeweiligen Kammer festgelegt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie den Ermäßigungsantrag bei Ihrer Landesärztekammer, sobald sich Ihre Einkommenssituation ändert. Fügen Sie aktuelle Einkommensnachweise bei. Ärzteversichert berät Sie zu Ihrem Versicherungsschutz auch in Phasen mit verändertem Einkommen. Prüfen Sie insbesondere, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherungsschutz angepasst werden müssen.
Quellen
- Bundesärztekammer: Beiträge und Mitgliedschaft
- Marburger Bund: Elternzeit für Ärzte
- GDV: Versicherungsschutz in der Elternzeit
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