Psychiater sind wie alle Ärzte Pflichtmitglied in der Landesärztekammer und zahlen Beiträge auf ihr ärztliches Einkommen. Bei besonderen Lebensumständen wie Elternzeit, Berufsunfähigkeit oder stark reduziertem Einkommen können Ermäßigungen beantragt werden.
Hintergrund
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem ärztlichen Einkommen des Vorjahres. Psychiater in niedergelassener Praxis zahlen auf den Praxisgewinn, angestellte Psychiater auf ihr Gehalt. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit kann eine vollständige Beitragsbefreiung möglich sein. Teilzeittätigkeit führt bei korrekter Meldung zu reduzierten Beiträgen. Die zuständige Landesärztekammer erteilt Auskunft zu den geltenden Regelungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Melden Sie Einkommensveränderungen umgehend Ihrer Landesärztekammer. Stellen Sie Ermäßigungsanträge rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen. Ärzteversichert berät Psychiater zu einem auf ihre Fachrichtung abgestimmten Versicherungsschutz. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Versicherungsanalyse.
Quellen
- Bundesärztekammer: Mitgliedschaft und Beiträge
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN)
- GDV: Berufsunfähigkeitsschutz für Ärzte
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