Die Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung erlaubt es Ärzten, ihre Absicherung bei bestimmten Lebensereignissen zu erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für Chefärzte, die beim Amtsantritt ein deutliches Einkommenssprung erleben, ist diese Option besonders wertvoll.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nachversicherungsanlässe sind typischerweise Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung, Niederlassung oder Beförderung
- Die Aufstockung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung, solange die Nachversicherungsoption genutzt wird
- Obergrenzen (meist 500 bis 1.500 Euro je Anlass) und Gesamtlimits (z.B. 3.500 Euro monatlich) sind zu beachten
Ausführliche Antwort
Wenn ein Oberarzt zum Chefarzt befördert wird, steigt sein Bruttoeinkommen oft von 120.000 auf 180.000 bis 250.000 Euro jährlich. Die BU-Versicherung, die auf Basis des Oberarztgehalts abgeschlossen wurde, deckt jetzt nur noch einen Teil des neuen Einkommens ab. Mit der Nachversicherungsgarantie kann die BU-Rente auf das neue Einkommensniveau angehoben werden.
Konkret funktioniert das so: Der Versicherer erkennt den Karrieresprung als Nachversicherungsanlass an. Der Arzt kann innerhalb einer festgelegten Frist (meist 6 bis 12 Monate nach dem Ereignis) die BU-Rente um den vertraglich festgelegten Betrag erhöhen. Dabei entfällt die sonst übliche Gesundheitsprüfung vollständig. Der neue Beitrag wird auf Basis des aktuellen Einstiegsalters und der erhöhten Rente berechnet.
Wichtig: Die Nachversicherungsoption muss fristgerecht geltend gemacht werden. Wer das versäumt, verliert den Anspruch für dieses Ereignis. Auch darf die Nachversicherungsgarantie nicht mit einer Dynamisierungsklausel verwechselt werden, die automatisch und indexgebunden erhöht.
Worauf Chefärzte besonders achten sollten
Beim Amtsantritt als Chefarzt sollten alle Versicherungsverträge überprüft werden. Ärzteversichert begleitet Chefärzte beim Karrierewechsel und stellt sicher, dass Nachversicherungsoptionen fristgerecht genutzt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesärztekammer – Chefarztposition
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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