Die Nachversicherungsgarantie in einer Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt es, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn bestimmte Lebensereignisse eintreten. Für Oberärzte sind solche Ereignisse besonders relevant: Beförderung zur Oberarztstelle, Heirat, Geburt eines Kindes oder der Schritt in die Niederlassung. Durch die Nachversicherungsgarantie bleibt der Versicherungsschutz stets an das gestiegene Einkommensniveau angepasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nachversicherungsgarantie erlaubt Erhöhung der BU-Rente ohne neue Risikoprüfung bei definierten Anlässen
- Typische Anlässe: Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt eines Kindes, Niederlassung, Promotion
- Frist zur Ausübung der Garantie beträgt meist 3 bis 6 Monate nach dem Ereignis
Ausführliche Antwort
Als Oberarzt steigt das Gehalt gegenüber der Assistenzarztzeit erheblich. Gleichzeitig wächst der Absicherungsbedarf, weil höheres Einkommen auch höhere monatliche Fixkosten (Miete, Kredit, Familie) bedeutet. Eine zu niedrig angesetzte BU-Rente aus der Assistenzarztphase deckt diesen Mehrbedarf nicht. Hier greift die Nachversicherungsgarantie: Der Versicherungsnehmer kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und unabhängig von zwischenzeitlich eingetretenen Vorerkrankungen die BU-Rente erhöhen.
Die meisten hochwertigen BU-Tarife bieten ereignisbezogene Nachversicherungsgarantien, teils auch zeitlich unabhängig alle fünf Jahre (sog. Optionsrecht). Die Höhe der möglichen Erhöhung ist je nach Tarif begrenzt, z. B. auf 500 Euro monatlicher Zusatzrente pro Ereignis oder auf einen Gesamtbetrag von 2.000 bis 3.000 Euro monatlicher BU-Rente.
Für Oberärzte, die die Niederlassung planen, ist die Nachversicherungsgarantie besonders wertvoll: Mit der Praxisgründung steigen Einkommenschancen und Absicherungsbedarf deutlich. Kann die BU-Rente zu diesem Zeitpunkt problemlos erhöht werden, entfällt das Risiko, aufgrund inzwischen eingetretener Vorerkrankungen keinen ausreichenden Versicherungsschutz mehr zu erhalten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Nicht alle BU-Tarife bieten eine vollwertige Nachversicherungsgarantie. Ärzteversichert empfiehlt Oberärzten, bei der Wahl der BU-Versicherung auf die Qualität der Nachversicherungsoption zu achten und bestehende Verträge auf Erweiterungsmöglichkeiten zu überprüfen, bevor eine Beförderung oder Niederlassung ansteht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bundesärztekammer – Karrierewege für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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