Chefärzte, die kurz vor dem Ruhestand stehen oder größere Einmalbeträge zur Verfügung haben, nutzen die Sofortrente als Instrument der Altersvorsorge. Im Gegensatz zu klassischen Rentenversicherungen wird dabei einmalig ein hoher Betrag eingezahlt und die Rente beginnt unmittelbar danach zu fließen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bei der Sofortrente wird ein Einmalbeitrag (z. B. 200.000 Euro) angelegt und sofort eine monatliche lebenslange Rente ausgezahlt
- Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist bei Rentenbeginn ab 65 Jahren auf 17 Prozent begrenzt, was die Sofortrente steuerlich attraktiv macht
- Kapital aus einer Praxisveräußerung, Chefarzt-Abfindungen oder Erbschaften eignet sich besonders gut für den Einsatz als Sofortrente
Ausführliche Antwort
Die Sofortrente funktioniert nach dem Prinzip der Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Ein Chefarzt, der nach 30 Dienstjahren mit einer Abfindung von 300.000 Euro ausscheidet, kann diesen Betrag in eine Sofortrente einzahlen und erhält je nach Anbieter und Alter eine monatliche Rente von 900 bis 1.300 Euro lebenslang. In Kombination mit der Versorgungswerksrente entsteht so ein stabiles Renteneinkommen.
Die steuerliche Behandlung ist vorteilhaft: Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent. Auf eine monatliche Rente von 1.000 Euro werden also nur 170 Euro als Einkommen versteuert. Nachteile der Sofortrente: Das eingezahlte Kapital ist grundsätzlich nicht mehr frei verfügbar (außer bei Produkten mit Kapitalwahlrecht), und bei frühem Tod geht das Restkapital an den Versicherer (außer bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit).
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Für Chefärzte, die neben der Sofortrente auch eine flexible Kapitalreserve benötigen, ist eine Kombination aus Sofortrente und freier Anlage empfehlenswert. Ärzteversichert analysiert die Gesamtversorgungssituation und empfiehlt, welcher Anteil des Kapitals sinnvoll in eine Sofortrente fließen sollte.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Sofortrente und Rentenversicherung
- Bundesministerium der Finanzen – Ertragsanteilsbesteuerung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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