Beim Praxisverkauf erhalten niedergelassene Ärzte häufig einen größeren Einmalbetrag, der sinnvoll angelegt werden muss. Eine Sofortrente kann eine Möglichkeit sein, diesen Erlös in planbare Rentenzahlungen umzuwandeln.
Hintergrund
Der Praxisverkaufserlös ist einkommensteuerpflichtig, kann aber über spezielle steuerliche Regelungen begünstigt werden. Eine Sofortrente aus diesem Erlös wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Die monatlichen Zahlungen beginnen sofort nach Einzahlung und enden erst mit dem Tod des Versicherten. Für die Absicherung des Partners sollten Rentengarantiezeiten oder Hinterbliebenenrenten vereinbart werden. Alternativ können Auszahlungspläne aus einem Depot in Betracht gezogen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Koordinieren Sie Praxisverkauf, Steueroptimierung und Rentenanlage sorgfältig mit einem Steuerberater und Finanzberater. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der ganzheitlichen Planung des Praxisübergangs und der optimalen Anlage des Verkaufserlöses. Prüfen Sie alle Optionen, bevor Sie sich für eine Sofortrente entscheiden. Wenden Sie sich frühzeitig an uns.
Quellen
- GDV: Rentenversicherung und Praxisabgabe
- KBV: Praxisabgabe und Nachfolge
- Bundesärztekammer: Praxisübergabe
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