Die Dienstunfähigkeitsklausel in einer BU-Versicherung sorgt dafür, dass bei einer behördlich festgestellten Dienstunfähigkeit automatisch BU-Leistungen gezahlt werden, ohne dass der Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeit separat nachweisen muss.

Hintergrund

Beamtete Ärzte, etwa Universitätsprofessoren oder Ärzte bei der Bundeswehr, können nach einem Dienstunfähigkeitsbescheid erhebliche Einkommensverluste erleiden, da das Ruhegehalt oft geringer ist als das aktive Gehalt. Die Dienstunfähigkeitsklausel stellt sicher, dass der BU-Versicherer die Berufsunfähigkeit automatisch anerkennt. Ohne diese Klausel müsste der beamtete Arzt den BU-Grad separat nachweisen. Ärzte ohne Beamtenstatus benötigen diese Klausel nicht. Die Klausel sollte explizit im Vertrag vereinbart sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie als beamteter Arzt, ob Ihre BU-Versicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Ärzteversichert berät Sie zu spezialisierten BU-Lösungen für beamtete Ärzte und Professoren. Schließen Sie keine BU ab, ohne diese Klausel zu prüfen, wenn Sie im Beamtenverhältnis tätig sind. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse Ihres Versicherungsschutzes.

Quellen

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