Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind medizinische Apps, die nach Prüfung durch das BfArM in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und von Ärzten auf GKV-Rezept verordnet werden können. Sie ergänzen die klassische Behandlung digital.
Hintergrund
Das DVPMG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) hat die DiGA als neue Versorgungsform eingeführt. Hersteller müssen beim BfArM einen positiven Versorgungseffekt nachweisen. Zugelassene DiGA werden auf Kosten der GKV verschrieben. Ärzte können DiGA über ihr Praxisverwaltungssystem oder Papierrezept verordnen. Das BfArM pflegt ein öffentliches DiGA-Verzeichnis mit allen zugelassenen Anwendungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Informieren Sie sich über das aktuelle DiGA-Verzeichnis und die in Ihrem Fachgebiet relevanten Anwendungen. Verordnungen sollten mit dem Patienten besprochen und dokumentiert werden. Ärzteversichert berät Sie zu digitalen Innovationen in Ihrer Praxis und hilft Ihnen, Ihren Versicherungsschutz für den digitalen Praxisalltag zu optimieren. Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht digitale Verordnungen abdeckt.
Quellen
- BfArM: DiGA-Verzeichnis
- KBV: Digitale Gesundheitsanwendungen verordnen
- GKV-Spitzenverband: DiGA und Erstattung
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