Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der der Arbeitgeber (z. B. der Praxisinhaber) eine Lebens- oder Rentenversicherung für seinen Mitarbeiter abschließt und die Beiträge als Betriebsausgabe geltend macht. Für Arztpraxen ist die Direktversicherung ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und steuerlich begünstigten Gehaltsergänzung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beiträge bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 3.624 Euro/Jahr) sozialabgabenfrei
  • Arbeitgeberpflicht zur 15 Prozent Zuzahlung bei Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
  • Steuerliche Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für Altverträge möglich

Ausführliche Antwort

In einer Arztpraxis kann der Praxisinhaber für MFA, Arzthelfer oder angestellte Ärzte Direktversicherungen abschließen. Der Mitarbeiter tauscht dabei einen Teil seines Bruttogehalts gegen Versicherungsleistungen aus (Entgeltumwandlung). Auf diesen Umwandlungsbetrag werden bis zur Freigrenze keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer fällig, was den effektiven Beitrag für beide Seiten reduziert.

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2019 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent der umgewandelten Beiträge zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Für Praxisinhaber ist dies ein kalkulierbarer Zusatzaufwand, der durch die Sozialabgabenersparnis auf der Praxisseite mehr als kompensiert wird.

Die Direktversicherung bietet im Ruhestand eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Im Leistungsfall werden die Zahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Rentners besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Für viele Mitarbeiter mit niedrigem Rentensteuersatz ist dies vorteilhafter als die Versteuerung während der Einzahlungsphase.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sind gut beraten, Direktversicherungsangebote für ihre Mitarbeiter professionell zu gestalten, da sie als Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich sind. Ärzteversichert berät Praxen bei der Einführung von bAV-Lösungen und stellt sicher, dass Verträge und Steueroptimierung aufeinander abgestimmt sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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