Ärzte können sich von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen, wenn sie Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk sind. Das Versorgungswerk bietet in der Regel bessere Leistungen.
Hintergrund
Die Befreiung von der DRV muss aktiv beantragt werden und gilt nur für die jeweilige Arbeitsstelle. Das Versorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren, während die DRV auf Umlagefinanzierung basiert. Kapitalgedeckte Systeme sind unabhängiger von demografischen Schwankungen. Wer die Befreiung nicht rechtzeitig beantragt, zahlt in die DRV ein, ohne Ansprüche beim Versorgungswerk aufzubauen. Renten aus dem Versorgungswerk sind historisch attraktiver als entsprechende DRV-Renten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie den Befreiungsantrag von der DRV unmittelbar nach Antritt jeder neuen Arbeitsstelle beim Versorgungswerk. Eine verpasste Antragsfrist kann nicht nachgeholt werden. Ärzteversichert hilft Ihnen, Ihre Versorgungssituation zu analysieren und sicherzustellen, dass Sie alle Beiträge optimal einzahlen. Kontaktieren Sie uns für eine Überprüfung Ihrer Versorgungswerks-Mitgliedschaft.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Deutsche Rentenversicherung: Befreiung von der Versicherungspflicht
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke
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