Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt den bisherigen gelben Papierschein. Ärzte übermitteln die Krankschreibung direkt an die gesetzliche Krankenkasse des Patienten, von wo aus sie der Arbeitgeber abrufen kann.

Hintergrund

Die eAU ist seit 2022 für alle GKV-Patienten verpflichtend. Die Übermittlung erfolgt über die Telematikinfrastruktur (TI). Der Patient erhält nur noch einen Ausdruck für seine eigenen Unterlagen. Arbeitgeber rufen die eAU digital bei der Krankenkasse ab. Eine Papier-AU wird noch für Selbstzahler und Privatversicherte ausgestellt. Technische Anforderungen sind ein aktiver TI-Anschluss und eine zertifizierte Praxissoftware.

Praktische Hinweise für Ärzte

Überprüfen Sie, ob Ihre Praxissoftware die eAU-Übermittlung unterstützt und aktuell ist. Informieren Sie Patienten über den neuen Prozess. Ärzteversichert berät Sie zur Absicherung Ihrer digitalen Praxisinfrastruktur einschließlich Cyberversicherung für Datenschutzvorfälle. Klären Sie bei technischen Störungen die Haftungsfragen im Voraus.

Quellen

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