Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das zentrale Abrechnungssystem für GKV-Patienten in Deutschland. Jede ärztliche Leistung wird einer EBM-Ziffer zugeordnet und in Punkten bewertet, die dann in Euro umgerechnet werden.
Hintergrund
Die KBV und der GKV-Spitzenverband verhandeln den EBM und seine Bewertungen. Die Vergütung erfolgt über Regelleistungsvolumina (RLV) und qualitätsgebundene Zusatzvolumina (QZV). Leistungen, die über das RLV hinausgehen, werden mit einem reduzierten Punktwert vergütet. Extrabudgetäre Leistungen werden außerhalb der Budgets vollständig vergütet. Die korrekte Abrechnung ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis.
Praktische Hinweise für Ärzte
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Abrechnungsdaten mit Ihrer KV und nutzen Sie Plausibilitätsprüfungen. Qualifizieren Sie sich für lukrative extrabudgetäre Leistungen. Ärzteversichert berät Sie zu einem umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Praxis, damit wirtschaftliche Risiken abgesichert sind. Klären Sie Abrechnungsfragen mit einem auf Arztrecht spezialisierten Berater.
Quellen
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