Zahnärzte mit eigenem zahntechnischem Labor benötigen einen erweiterten Versicherungsschutz, der über die normale Praxisversicherung hinausgeht. Geräte, Materialvorräte und Haftungsrisiken aus der Labortätigkeit sind spezifisch abzusichern.
Hintergrund
Das eigene Labor in einer Zahnarztpraxis erhöht das Vermögen an teuren Geräten wie Fräsmaschinen, Sintern und Keramiköfen. Diese müssen gegen Schäden, Diebstahl und Betriebsunterbrechung versichert werden. Die Berufshaftpflicht sollte die Laborarbeit explizit einschließen, da Haftungsansprüche aus fehlerhafter Zahntechnik entstehen können. Materialvorräte wie Keramik, Zirkon und Composites müssen in der Inhaltsversicherung berücksichtigt sein. Bei einem Brandschaden kann ein nicht versichertes Labor existenzbedrohend sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
Inventarisieren Sie alle Laborgeräte und -materialien und stellen Sie sicher, dass diese vollständig in Ihrer Versicherung erfasst sind. Ärzteversichert erstellt für Zahnarztpraxen mit eigenem Labor ein maßgeschneidertes Versicherungspaket. Prüfen Sie außerdem Ihre Produkthaftpflicht für zahntechnische Arbeiten. Sprechen Sie uns an für eine umfassende Praxisversicherungsanalyse.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: Zahntechnik und Labor
- KZBV: Praxisführung und Abrechnung
- GDV: Betriebsversicherungen
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