Eine Einliegerwohnung im selbst genutzten Eigenheim kann für Ärzte steuerlich interessant sein. Mieteinnahmen sind zu versteuern, gleichzeitig können anteilige Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Hintergrund

Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung unterliegen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer. Anteilige Kosten für Finanzierung, Abschreibungen, Instandhaltung und Verwaltung sind als Werbungskosten absetzbar. Die steuerliche Aufteilung zwischen selbst genutztem und vermietetem Teil ist exakt zu dokumentieren. Wird die Einliegerwohnung an Angehörige vermietet, sind die Miete und die Vertragsgestaltung auf Fremdüblichkeit zu prüfen. Kurzzeitvermietungen über Plattformen unterliegen besonderen steuerlichen Regeln.

Praktische Hinweise für Ärzte

Dokumentieren Sie die Nutzungsaufteilung Ihres Eigenheims sorgfältig und lassen Sie die Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen. Ärzteversichert berät Sie zu einem optimalen Versicherungspaket für Eigenheim und Einliegerwohnung, einschließlich Vermieter- und Gebäudeversicherung. Prüfen Sie, ob Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Mietverhältnisse abdeckt.

Quellen

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