Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung und für die meisten niedergelassenen Ärzte als Freiberufler die gesetzlich zugelassene Methode. Sie ist weniger aufwendig als die doppelte Buchführung und trotzdem präzise genug für die steuerliche Gewinnermittlung. Wer sie richtig nutzt, spart Steuerberatungskosten und behält den Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG: Gewinn = Einnahmen minus Betriebsausgaben
  • Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden im Zeitpunkt der Zahlung erfasst
  • Elektronische Übermittlung der EÜR an das Finanzamt ist seit 2011 Pflicht

Ausführliche Antwort

Die EÜR funktioniert nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen werden im Jahr des Zahlungseingangs erfasst, Betriebsausgaben im Jahr der tatsächlichen Zahlung. Das bedeutet: Eine Rechnung, die im Dezember gestellt, aber erst im Januar bezahlt wird, ist erst im Januar als Einnahme zu erfassen. Dieses Prinzip ermöglicht durch gezielte Ausgabenverschiebung eine legale Steuergestaltung, zum Beispiel durch Vorziehen größerer Investitionen in ein Jahr mit besonders hohem Gewinn.

Betriebsausgaben in der Arztpraxis umfassen Personalkosten (Gehälter und Sozialabgaben für MFA), Raumkosten (Miete, Nebenkosten), Verbrauchsmaterialien, Geräte-AfA, Versicherungsprämien, Fortbildungskosten, Praxissoftware und IT-Kosten sowie Fahrtkosten für Hausbesuche. All diese Posten mindern den steuerlichen Gewinn. Gemischte Aufwendungen (z.B. Telefon) dürfen nur anteilig als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Die EÜR muss elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermittelt werden und ist Teil der Einkommensteuererklärung. Die Anlage EÜR (amtliches Formular) gliedert alle Einnahmen und Ausgaben nach vorgegebenen Kategorien. Für Arztpraxen mit Jahresumsatz über 600.000 Euro besteht die Buchführungspflicht nach § 141 AO, was zur Pflicht zur doppelten Buchführung führt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten alle Belege sorgfältig aufbewahren (10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen) und monatliche EÜR-Auswertungen nutzen, um die Ertragslage der Praxis im Blick zu behalten. Ärzteversichert empfiehlt, die EÜR mit der Praxisliquiditätsplanung zu verzahnen, damit genug Rücklagen für Steuerzahlungen und unerwartete Ausgaben vorhanden sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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