Die Elektronikversicherung für Arztpraxen deckt Schäden an elektronischen Geräten, die durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Vandalismus oder Diebstahl entstehen. Sie ergänzt die Praxisversicherung und ist besonders für Praxen mit teurer Diagnosetechnik unverzichtbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Elektronikversicherungen decken Schäden an Praxiscomputern, medizinischen Geräten mit elektronischen Komponenten, Ultraschall, EKG und IT-Infrastruktur
  • Maschinen- und Elektronikschäden sind in der Inhaltsversicherung oft nur bis zu einem Bruchteil des Neuwerts abgesichert
  • Eine separate Elektronikversicherung schließt Lücken bei teuren Einzelgeräten

Ausführliche Antwort

Arztpraxen sind heute auf eine umfangreiche elektronische Infrastruktur angewiesen: Praxisverwaltungssoftware auf vernetzten Computern, Ultraschallgeräte, EKG-Recorder, Röntgensysteme, Laborgeräte und Telematikinfrastruktur-Komponenten. Die Inhaltsversicherung einer Praxis deckt üblicherweise Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser, aber bei elektronischen Geräten greift sie für Bedienungsfehler, Kurzschlüsse oder Spannungsspitzen häufig nicht.

Die Elektronikversicherung funktioniert als All-Risk-Deckung: Sie ersetzt Schäden unabhängig von der Schadensursache, sofern kein ausdrücklicher Ausschluss greift. Versichert werden der Zeitwert oder der Neuwert des Geräts, je nach Vereinbarung. Bei teuren Geräten wie Laborautomaten (20.000 bis 100.000 Euro) oder ophthalmologischen Spezialmessgeräten ist der Neuwertersatz besonders wichtig, um eine gleichwertige Neuanschaffung ohne Eigenanteil zu finanzieren.

Typische Anbieter für Praxis-Elektronikversicherungen sind Allianz, HDI, Zurich oder spezialisierte Anbieter über Versicherungsmakler. Wichtig ist die Vereinbarung eines ausreichenden Versicherungswerts: Die Summe der versicherten Gegenstände muss dem aktuellen Neuwert entsprechen, da Unterversicherung den Erstattungsanspruch anteilig mindert.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxen, die ihre Elektronikversicherung über einen Standard-Praxisvertrag abgeschlossen haben, sollten die Deckungssumme für Elektronik gesondert prüfen. Ärzteversichert empfiehlt, alle elektronischen Anlagegüter mit aktuellem Zeitwert zu inventarisieren und die Police entsprechend anzupassen, um im Schadensfall keinen Deckungsmangel zu erleiden.

Quellen und weiterführende Informationen

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