Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Praxisinhaber als Arbeitgeber die Krankschreibungen ihrer Mitarbeiter nicht mehr in Papierform entgegennehmen, sondern diese aktiv bei den Krankenkassen abrufen.
Hintergrund
Seit 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die eAU digital bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abzurufen. Der Mitarbeiter muss die Krankschreibung nicht mehr beim Arbeitgeber einreichen. Der Abruf erfolgt über zugelassene Software oder Entgeltabrechnungsprogramme. Arbeitgeber benötigen eine entsprechende Software-Anbindung. Bei technischen Problemen kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter um einen Ausdruck bitten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Als Praxisinhaber und Arbeitgeber benötigen Sie eine Software, die den eAU-Abruf unterstützt. Schulen Sie Ihre Verwaltungsmitarbeiter im neuen Prozess. Ärzteversichert berät Sie zu einem umfassenden Versicherungspaket für Ihre Praxis und Ihre Mitarbeiter. Prüfen Sie auch, ob Ihre Betriebshaftpflicht bei Datenschutzvorfällen im Zusammenhang mit eAU-Daten greift.
Quellen
- KBV: eAU für Praxen
- GKV-Spitzenverband: eAU-Abruf durch Arbeitgeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsunfähigkeit digital
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