Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Dokument, das Patientengesundheitsdaten zentral speichert und behandelnden Ärzten zugänglich macht. Seit 2025 wird die ePA für alle GKV-Versicherten automatisch angelegt.
Hintergrund
Die ePA wird von der Krankenkasse für jeden gesetzlich Versicherten angelegt, der nicht widersprochen hat. Patienten können selbst entscheiden, wer welche Daten einsehen darf. Ärzte können Medikationslisten, Befunde, Arztbriefe und Impfdaten in die ePA einpflegen und lesen. Der Zugang erfolgt über die Telematikinfrastruktur (TI) und den Konnektor. Datenschutzrechtlich müssen die Anforderungen der DSGVO und des SGB V eingehalten werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware und TI-Infrastruktur ePA-kompatibel sind. Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit der ePA und in der Patientenaufklärung. Ärzteversichert berät Sie zur Cyberversicherung, die Datenschutzvorfälle im Zusammenhang mit der ePA abdeckt. Klären Sie offene Haftungsfragen mit einem Fachanwalt für Medizinrecht.
Quellen
- Gematik: Elektronische Patientenakte
- KBV: ePA für Vertragsärzte
- Bundesbeauftragter für Datenschutz: ePA und DSGVO
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