Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Ärzte können durch geschickte Planung das Bemessungseinkommen optimieren und so höhere Elterngeldleistungen erzielen.
Hintergrund
Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich (ElterngeldPlus: 900 Euro). Bei der Berechnung werden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni in bestimmten Monaten berücksichtigt. Ärzte mit variablem Einkommen (z. B. durch Privathonorar oder Rufbereitschaftszulagen) sollten den günstigsten Berechnungszeitraum kennen. Für Selbstständige werden die Einkünfte aus dem letzten Steuerjahr herangezogen. Eine frühzeitige Planung kann die Elterngeldleistung erheblich steigern.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie Ihren Elterngeld-Zeitraum sorgfältig und stimmen Sie ihn mit Ihrem Steuerberater ab. Prüfen Sie, ob Sie mit ElterngeldPlus oder dem klassischen Elterngeld besser fahren. Ärzteversichert berät Sie zu Ihrer Gesamtvorsorge in der Familienphase, einschließlich Anpassungen bei BU und Krankenversicherung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Familienvorsorgeberatung.
Quellen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld
- Bundesärztekammer: Familienpolitik für Ärzte
- Marburger Bund: Elternzeit für Ärzte
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