Ärzte sind häufig vermögend und sollten ihre Erbschaft und Nachfolgeplanung frühzeitig angehen. Erbschaftsteuer, Pflichtteilsrechte und die Weitergabe der Praxis sind zentrale Themen.
Hintergrund
Erbschaften unterliegen nach deutschem Recht der Erbschaftsteuer, sofern Freibeträge überschritten werden. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro pro Elternteil. Bei der Praxisübergabe gibt es spezielle Begünstigungen für Betriebsvermögen. Ein Testament oder Erbvertrag ist für eine geordnete Nachlassregelung empfehlenswert. Pflichtteilsansprüche können Vermögensweitergaben erschweren.
Praktische Hinweise für Ärzte
Erstellen Sie frühzeitig ein Testament und prüfen Sie, ob Schenkungen zu Lebzeiten steuerlich sinnvoll sind. Stimmen Sie Erbschaftsplanung und Praxisnachfolge aufeinander ab. Ärzteversichert berät Sie zu Lebensversicherungen und Risikoabsicherungen, die im Erbfall Ihren Angehörigen zugutekommen. Wenden Sie sich für die rechtliche Gestaltung an einen auf Erbrecht spezialisierten Notar oder Anwalt.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Bundesnotarkammer: Erbrecht und Testament
- Bundesärztekammer: Praxisnachfolge
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