Ärzte müssen den Unterschied zwischen staatlicher Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung kennen. Für Mitglieder des ärztlichen Versorgungswerks gelten besondere Regeln, die die staatliche Rentenversicherung ersetzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ärzte sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern im Versorgungswerk versichert und erhalten daher keine staatliche Erwerbsminderungsrente
  • Das Versorgungswerk zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, deren Bedingungen sich vom privaten BU-Schutz erheblich unterscheiden
  • Private BU-Policen zahlen ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, die Versorgungswerksrente greift in der Regel erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit oder nach strengeren Voraussetzungen

Ausführliche Antwort

Da niedergelassene und angestellte Ärzte (die über das Versorgungswerk versichert sind) von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, steht ihnen im Leistungsfall keine staatliche Erwerbsminderungsrente zu. Das Versorgungswerk bietet stattdessen eine eigene Invaliditätsrente an, deren Leistungsvoraussetzungen je nach Kammer variieren. Typischerweise muss eine mindestens 50-prozentige Beeinträchtigung der ärztlichen Tätigkeit vorliegen.

Private BU-Versicherungen zahlen unabhängig vom Versorgungswerk und ergänzen dessen Leistungen. Der wichtigste Vorteil privater BU-Policen: Sie zahlen bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit, decken den konkreten Arztberuf ab (abstrakte Verweisung auf andere Berufe ist bei guten Policen ausgeschlossen) und bieten Rentenbeträge von bis zu 10.000 Euro monatlich. Das Versorgungswerk allein ist für die meisten Ärzte im Berufsunfähigkeitsfall nicht ausreichend.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten die Leistungsbedingungen ihres Versorgungswerks genau kennen und prüfen, ob die Kombination aus Versorgungswerk und privater BU-Rente ihre finanzielle Situation im Leistungsfall ausreichend absichert. Ärzteversichert führt diese Bedarfsanalyse für Ärzte durch und empfiehlt die passende private Ergänzungspolice.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →