Ärztliches Factoring ist der Verkauf offener Honorarforderungen an ein Factoring-Unternehmen gegen sofortige Zahlung eines Großteils des Forderungsbetrags. Dies verbessert die Liquidität der Praxis und verlagert das Ausfallrisiko.
Hintergrund
Besonders bei privatärztlichen Honoraren und Krankenhausliquidationen entstehen erhebliche Außenstände. Das Factoring-Unternehmen übernimmt das Ausfallrisiko und die Beitreibung der Forderungen. Die Kosten betragen je nach Anbieter 1 bis 3 Prozent der Forderungssumme. Echtes Factoring überträgt das Ausfallrisiko vollständig, unechtes Factoring nicht. Die Patientenbeziehung wird durch das Factoring berührt, da Mahnungen vom Factoring-Unternehmen kommen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie bei Factoring-Angeboten die Kosten, die übertragenen Risiken und die Wirkung auf Ihre Patientenbeziehungen. Stellen Sie sicher, dass der Factoring-Vertrag datenschutzkonform gestaltet ist. Ärzteversichert berät Sie zu einem umfassenden Praxisabsicherungskonzept, das auch Forderungsausfallversicherungen umfassen kann. Sprechen Sie uns an für eine unabhängige Beratung.
Quellen
- KBV: Praxisfinanzen und Liquiditätsmanagement
- Bundesärztekammer: Privatärztliches Honorar
- GDV: Kreditversicherung und Factoring
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