Factoring in der Arztpraxis bedeutet, dass Privatpatienten-Rechnungen an ein Factoringunternehmen verkauft werden, das die Forderung sofort bezahlt und das Ausfallrisiko sowie die Mahnarbeit übernimmt. Der Arzt erhält den Rechnungsbetrag abzüglich einer Factoringgebühr sofort auf sein Konto.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arzt-Factoring ermöglicht sofortige Liquidität statt Wartezeit auf Patientenzahlungen (durchschnittlich 30 bis 90 Tage)
  • Die Factoringgebühr beträgt typischerweise 1,5 bis 3,5 Prozent des Rechnungsbetrags
  • Spezialanbieter für ärztliches Factoring sind unter anderem Deutsche Ärzte Finanz, medisca und AVADent (für Zahnärzte)

Ausführliche Antwort

Im klassischen Arzt-Factoring gibt es zwei Hauptformen: Echtes Factoring (der Factor übernimmt das Ausfallrisiko) und unechtes Factoring (das Ausfallrisiko verbleibt beim Arzt). Für Arztpraxen ist echtes Factoring die bevorzugte Lösung, da sie das Mahnwesen und das Forderungsausfallrisiko vollständig auslagert.

Der Prozess funktioniert so: Nach der Behandlung stellt der Arzt eine GOÄ-Rechnung aus. Diese wird an den Factor übermittelt, der den Nettobetrag abzüglich der Factoringgebühr innerhalb von ein bis drei Werktagen überweist. Der Factor kümmert sich danach um den Einzug der Forderung beim Patienten inklusive Mahnwesen. Dies spart erheblichen Verwaltungsaufwand.

Bekannte Anbieter im ärztlichen Factoring sind: Deutsche Ärzte Finanz (Tochter der DKV), medisca GmbH, Officium GmbH, und für Zahnärzte speziell AVADent oder Dendax. Die Factoringgebühren variieren je nach Praxisumsatz, Patientenstruktur und gewähltem Anbieter. Bei höheren Rechnungsvolumina sinken die Gebühren in der Regel.

Steuerlich werden Factoringgebühren als Betriebsausgabe abgesetzt. Die Vorfinanzierung verbessert die Liquidität der Praxis und kann Kontokorrentzinsen für Kreditlinien ersparen, was bei hohen Zinsen die Factoringkosten teilweise kompensiert.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die Factoring einführen, müssen ihre Patienten über die Abtretung der Forderung an den Factor informieren, da datenschutzrechtliche Anforderungen nach DSGVO bestehen. Ärzteversichert empfiehlt, neben dem Factoringanbieter auch die Forderungsausfallversicherung zu prüfen, falls kein echtes Factoring gewählt wird.

Quellen und weiterführende Informationen

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