Eine Scheidung stellt für Ärzte eine besondere finanzielle Herausforderung dar, weil Praxisvermögen, Versorgungswerkansprüche und Berufsunfähigkeitsversicherungen im Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich berücksichtigt werden müssen. Frühzeitige Planung und spezialisierter Rechtsrat schützen das aufgebaute Praxisvermögen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versorgungsausgleich teilt Rentenanwartschaften und Versorgungswerkansprüche hälftig auf (§ 1 VersAusglG)
  • Praxiswert fließt in den Zugewinnausgleich ein und kann Liquiditätsprobleme verursachen
  • Eheverträge mit Gütertrennung verhindern den Zugewinnausgleich für Praxisvermögen

Ausführliche Antwort

Beim Versorgungsausgleich werden alle während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften aufgeteilt, also auch die beim Versorgungswerk der Ärztekammer angesammelten Ansprüche. Der Versorgungsausgleich kann je nach Ehezeit und Verdienstunterschied dazu führen, dass ein erheblicher Teil der ärztlichen Altersversorgungsansprüche auf den früheren Ehepartner übergeht. Eine private Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung fließt ebenfalls ein, sofern sie während der Ehe abgeschlossen wurde.

Der Zugewinnausgleich nach §§ 1373 ff. BGB berücksichtigt das gesamte während der Ehe aufgebaute Vermögen. Der Praxiswert wird durch einen Sachverständigen ermittelt (modifiziertes Ertragswertverfahren) und in den Zugewinnausgleich einbezogen. Übersteigt der Praxiswert das Vermögen des anderen Ehegatten erheblich, entsteht eine Ausgleichsforderung, die die Praxis in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen kann.

Ärzte, die eine Scheidung absehen oder präventiv planen wollen, können durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung das Praxisvermögen schützen. Auch eine nachträgliche Modifikation des Güterstands durch notariellen Ehevertrag ist möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung als selbständige Rentenversicherung kann im Scheidungsfall ebenfalls Gegenstand des Versorgungsausgleichs sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Im Scheidungsfall sollten Ärzte prüfen, welche Versicherungsverträge auf Einzelpersonen oder gemeinsam abgeschlossen wurden und wie die Begünstigungen geregelt sind. Ärzteversichert hilft dabei, den Versicherungsbestand zu analysieren und Verträge nach einer Scheidung sauber zu trennen oder neu auszurichten.

Quellen und weiterführende Informationen

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