Medizinprofessoren an staatlichen Universitäten sind in der Regel Beamte und erhalten im Alter eine Beamtenpension statt einer Versorgungswerksrente. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzplanung.
Hintergrund
Beamtenpensionen sind an das letzte Gehalt geknüpft und erreichen nach langer Dienstzeit bis zu 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Die Beihilfe im Beamtenverhältnis deckt einen Großteil der Krankheitskosten ab, was die Krankenversicherungskosten senkt. Nebentätigkeiten wie Liquidationserlöse aus privatärztlicher Tätigkeit sind separat zu versteuern und absichern. Eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel ist für beamtete Professorinnen und Professoren besonders relevant. Private Vorsorge ergänzt die Beamtenpension.
Praktische Hinweise für Ärzte
Analysieren Sie Ihre Pensionsanwartschaft und prüfen Sie, ob private Ergänzungsvorsorge sinnvoll ist. Beachten Sie die Sonderregeln bei Nebentätigkeiten und Drittmitteleinnahmen. Ärzteversichert berät Medizinprofessoren zu einer auf ihre Situation abgestimmten Absicherungsstrategie. Klären Sie insbesondere BU und Haftpflichtschutz für Ihre gesamte Tätigkeit in Klinik und Forschung.
Quellen
- Bundesärztekammer: Hochschulmedizin
- GDV: Beamtenversorgung und Ergänzungsvorsorge
- BaFin: Altersvorsorge für Beamte
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